Für ein Grabkreuz ist in Deutschland eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig, besonders wenn Sie es selbst aufstellen möchten. Grundlage ist die Friedhofssatzung (DE) bzw. Friedhofsordnung (AT). Benötigt werden eine maßstabsgetreue Zeichnung und eine Beschreibung mit Material, Schriftart, Befestigungsart und Abmessungen. Diese Unterlagen senden wir Ihnen kostenfrei per E-Mail zu. Da jede Kommune ihre eigene Friedhofsverordnung hat, sind Anforderungen, Dauer und Gebühren unterschiedlich. In den meisten Fällen erledigen die Verwaltungen die Genehmigung für Sie.
Warum es diese Regel überhaupt gibt
Jeder Friedhof hat eine Satzung, die das Gesamtbild schützt: Höhenbegrenzungen, zugelassene Materialien, Standsicherheit. Das klingt streng, arbeitet aber für das Schmiedekreuz. Handgeschmiedete Kreuze gehören seit Jahrhunderten zum Bild europäischer Friedhöfe und entsprechen den Gestaltungsvorschriften der meisten Satzungen.
Der Weg in fünf Schritten
- Satzung besorgen: Die Friedhofssatzung finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder direkt bei der Verwaltung. Relevant sind die Abschnitte „Grabmale“ und „Gestaltungsvorschriften“, meist eine halbe Seite.
- Maße prüfen: Übliche Vorgaben betreffen die maximale Höhe (oft 1,20 bis 1,80 m je nach Grabart) und gelegentlich die Breite. Wir schmieden das Kreuz passend. Nennen Sie uns einfach den Friedhof.
- Antrag stellen: Den Antrag stellt der Nutzungsberechtigte des Grabes (wer den Grabbrief hält). Viele Gemeinden haben ein einfaches Formular; sonst genügt ein formloses Schreiben.
- Unterlagen beilegen: Maßstabsgetreue Zeichnung sowie Beschreibung mit Material, Schriftart, Befestigungsart und Abmessungen. Diese Unterlagen senden wir Ihnen umgehend kostenfrei per E-Mail zu.
- Zustimmung abwarten: Erst wenn sie vorliegt, sollte das Kreuz aufgestellt werden. Kaufen Sie deshalb kein Grabkreuz ohne vorherige Beratung.
Checkliste für Ihren Antrag
- Friedhofssatzung / Friedhofsordnung gelesen (Abschnitt „Grabmale“)
- Grabstellen-Nummer und Grabart (Einzel-, Doppel-, Urnengrab) notiert
- Antragsformular der Gemeinde oder formloses Schreiben
- Maßstabsgetreue Zeichnung mit Abmessungen und Material (liefern wir)
- Angabe zu Befestigungsart und Schriftart (liefern wir)
- Gebühr eingeplant (je nach Gemeinde unterschiedlich)
Besonderheiten in Österreich
In Österreich regeln die Friedhofsordnungen der Gemeinden bzw. der Pfarren (bei kirchlichen Friedhöfen) das Grabmalwesen; das Prinzip ist dasselbe wie in Deutschland. Auf vielen Land- und Bergfriedhöfen, etwa in Tirol oder Salzburg, sind Schmiedekreuze das traditionelle Grabzeichen. Bei kirchlichen Friedhöfen sprechen Sie zusätzlich kurz mit dem Pfarramt; auch hier helfen unsere Unterlagen.
Standsicherheit: der Punkt, der wirklich geprüft wird
Verwaltungen achten vor allem darauf, dass ein Grabmal nicht umstürzen kann. Schmiedekreuze sind hier im Vorteil: Sie wiegen mit 22 bis 35 kg einen Bruchteil eines Steins und werden einbetoniert oder auf ein Stein- bzw. Marmorfundament geschraubt. Die passenden Schrauben liefern wir mit. Mehr dazu unter Lieferung & Aufstellung.
Wenn die Verwaltung Rückfragen hat
Kommt es zu einer Rückfrage der Verwaltung, etwa zur Höhe oder zur Oberfläche, ergänzen wir Zeichnung und Beschreibung um die fehlenden Angaben. Den Kontakt mit der Friedhofsverwaltung führen Sie als Nutzungsberechtigter des Grabes.